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Wir sagen: |
Pseudoverlage sind KEINE echten Verlage, da sie
Geld verlangen.
Verlag kommt
von "vor-legen".
»Wenn auch die Fähigkeit zu täuschen ein Zeichen von Scharfsinn und Macht zu sein scheint, so beweist doch die Absicht zu täuschen ohne Zweifel Bosheit oder Schwäche.«
René Descartes
Auch Medien berichten
MDR klärt auf:
"Verlag sucht Autoren"
(Beitrag vom 19.03.2010 - Verbände warnen ausdrücklich vor Druckkostenzuschussverlagen)
Rechtsprechungen
»Denn nicht nur in Fachkreisen gilt es als unseriös, einen Zuschussverlag zu betreiben, in welchem die Autoren selbst die Erstellung ihrer eigenen Bücher bezahlen müssen.«
Landgericht Stuttgart (Az. 17 O 338/06)
§§
Landgericht München (Az. 4 HK O 4090/08) entschied,
dass der Begriff "Pseudoverlag" zulässig ist. Er »charakterisiert und beschreibt den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage, die insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die Herausgabe eines Manuskripts als Buch vorlegen«.
§§
»Die Dienstleisterverlage, wie eben die der Klägerin, sind eben keine Verlage, wie die herkömmlichen Verlage, wie sie im Verständnis auch der interessierten Verkehrskreise aber auch der Allgemeinheit bekannt sind. [...] Üblicherweise werden Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten.«
OLG München (Urteil vom 13.07.2009, Az. 4 6 U 2250/09)
§§
OLG Köln (Urteil vom 16.12.2008, Az. 15 U 116/08) zur täuschenden Namenswahl von Druckkostenzuschuss- und Pseudoverlagen:
Das Gericht bestätigt, dass im konkreten Fall mit »bewusst wohlklingende Namen und Bezeichnungen von ähnlich renommierten Verlagen und Vereinigungen« gearbeitet wird, »um so potentielle Autoren zu täuschen«. OLG: »Die in der Wahl der Unternehmensbezeichnungen zum Ausdruck gebrachten Systematik indiziert ein Täuschungsbewusstsein.«
§§
Lt. Urteil vom OLG Frankfurt ist die Bezeichnung "nichtadeliger Namensträger" mancher Verleger, die einen DKZV betreiben, durchaus korrekt. Gemeint sind gekaufte Fürsten- und Prinzentitel ...
§§
Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1192 = AfP 2002, 169) – „Käse-Vergleich“: »Zuschussverlage verhalten sich gegenüber den publizierenden Autoren wie ein
Lebensmittelhändler, bei dem man ein Pfund Käse verlangt, es bezahlt, dann aber zu Hause feststellt, dass man nur
100 Gramm bekommen habe.
Dies ist jedoch "Betrug".«